Falls keine Angehörigen oder Freunde bekannt sind, kümmern sich der Staat und das Amtsgericht um das Erbe und die Suche nach Familienangehörigen. Manchmal wird dann vom Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht eine Nachlasspflegschaft angeordnet. Wir bieten Amtsgerichten, Nachlasspflegerinnen und Nachlasspflegern sowie Privatpersonen an,
Erben oder Angehörige weltweit zu suchen.
Wir arbeiten auf eigenes Risiko und werden nur dann entlohnt,
wenn die Erben auch gefunden werden.
Unsere Auftraggeber erhalten ein Komplettpaket. Das beinhaltet die
Ermittlung aller gesetzlichen Erben, die Beschaffung der erforderlichen
standesamtlichen Urkunden, die Vorbereitung des Erbscheinsantrages, die Begleitung der Erben zur Beurkundung des Erbscheinsantrages und die Weiterleitung aller Unterlagen an den Auftraggeber. Natürlich können wir auch Teilaufgaben übernehmen. Neben unserem fest angestellten Team
arbeiten wir mit Netzwerkpartnern in der ganzen Welt zusammen.